Steigerung der Attraktivität durch Steuerentlastung

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    Ab sofort können Sie wieder Vorschläge für die Haushaltsplanung 2025 - 2028 mitteilen!

    • Steigerung der Attraktivität durch Steuerentlastung

      Befürworten Sie diesen Vorschlag? 6
      1.  
        Ja (5) 83%
      2.  
        Nein (1) 17%
      3.  
        Enthaltung (0) 0%
      Aufgrund der Vorgabe des Landes Hessen wird einer Schutzschirmgemeinde auferlegt, sämtliche Einnahmemöglichkeiten
      (Steuern und Gebühren) voll auszuschöpfen.

      Damit stellt sich jedoch die Frage, in wie weit Heidenrod noch attraktiv für seine Einwohner und potentiellen Neubürger ist.
      Immer mehr Menschen überlegen sich, aus Heidenrod weg zu ziehen, weil zu den derzeit hohen Spritpreisen in Heidenrod
      horrende Gemeindeabgaben kommen. Aus meiner Sicht hält das nicht nur potentielle Neubürger, sondern auch Gewerbe-
      treibende, die planen, ihre Betriebsstätte zu verlagern, davon ab, in Heidenrod ansässig zu werden.

      Meine Idee:

      Positionierung Heidenrods als tierfreundliche Gemeinde

      Was hat Heidenrod Positives zu bieten? Natur – Wald – Freizeitwert

      Viele Menschen suchen sich nach diesen Kriterien sogar ihren Urlaubsort aus.

      Bei uns kann man stundenlang spazieren gehen, wandern, ausreiten oder den Hund ausführen. Warum nutzen wir unser
      Potenzial nicht?


      Durch Abschaffung der Tierbesteuerung verhindern wir den Wegzug und fördern den Zuzug von Tierfreunden.


      Kurzfristig führt dies zunächst zu einer Einnahmereduzierung, (Wegfall der Hundesteuer, Verzicht auf die Pferdesteuer),
      jedoch auch zu einer Entlastung der Verwaltungskosten.

      Mittel- bis langfristig haben wir jedoch einen Anstieg von:

      - gemeindeeigenen Grundstücksverkäufen

      - Grunderwerbssteuer

      - Grundsteuer

      - Gewerbesteuer

      - Verbrauchsgebühren (Wasser, Abwasser) usw.

      Zusätzlich haben die Gewerbetreibenden höhere Umsätze durch mehr Einwohner. Darüber hinaus wird der Tourismus
      gefördert, zum Beispiel durch Wanderreiter etc.

      Ich bin sicher, dass die Mehreinnahmen durch die Positionierung und Vermarktung als tierfreundliche Gemeinde die
      Einnahmereduzierung durch den Wegfall der Hundesteuer und definitiver Nichteinführung der Pferdesteuer mehr als
      ausgleichen.


      Deshalb abschließend keine Einführung der Pferdesteuer und Abschaffung der Hundesteuer.


      Daneben könnte man noch über andere Ideen, wie zum Beispiel die Nichtveranlagung zur Gewerbesteuer für einen gewissen
      (begrenzten) Zeitraum nachdenken.

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      INFO ADMIN

      Manuelle Abstimmungsergebnisse / INFO
      Da manuelle also schriftliche Abstimmungsergebnisse nicht in der Grafik dargestellt werden können werden wir diese
      in dieser Form bekanntgeben. In der endgültigen Aufstellung aller Ergebnisse werden diese selbstverständlich mit ein-
      gearbeitet.

      Stand: 30.08.2013:
      Ja: : 62x
      Nein : 0x
      Enthaltung : 0x
    • Stellungnahme der Verwaltung

      Die Kommunalverfassung für die Städte und Gemeinden in Hessen stellt eine Reihenfolge der Beschaffung von Finanzmitteln auf. Die Rangfolge gliedert sich wie folgt:
      1.) Allg. Finanzmittel, wie z.B. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
      2.) Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen und Zuschüsse
      3.) Gebühren und Beiträge
      4.) Steuern
      5.) Kredite. Kredite dürfen nur aufgenommen werden, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich oder unwirtschaftlich wäre.Die Gemeinde Heidenrod ist Schutzschirmgemeinde und hat eine Vereinbarung mit dem Land Hessen geschlossen, in dem sich die Gemeinde verpflichtet hat, den jährlichen Fehlbedarf innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Der voraussichtliche Fehlbedarf aus dem Haushaltsjahr 2012 wird sich auf rund 1,8 Mio. € belaufen. Die Gemeinde hat sich weiterhin verpflichtet, alle originären Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, um dieses Ziel zum Haushaltsausgleich zu erreichen.
      Dabei wurden bereits alle originären Einnahmemöglichkeiten aus Vermietung und Verpachtung geprüft und an marktübliche Preise angepasst. Gleiches gilt auch für die Beantragung von Zuwendungen und Zuschüssen, einhergehend mit entsprechend notwendig werdenden Gebührenerhöhungen für die Nutzung von öffentlichen Einrichtungen.
      Da diese originären Einnahmen nicht ausreichen, um aktuell das Defizit auszugleichen bzw. zurückzuführen, ist es notwendig, dass die Gemeinde nach der Kommunalverfassung und dem Kommunalabgabengesetz entsprechende Verbrauchs- und Aufwandssteuern erhebt. Ein Verzicht auf die Erhebung solcher Steuern ist nur möglich, wenn die benötigten Einnahmen durch andere Einnahmequellen ausgeglichen werden.Im Haushaltsplan 2013 wurden Einnahmen aus der Erhebung der Hundesteuer mit insgesamt 48.000 € veranschlagt. Würde die Gemeinde auf diese Einnahmen verzichten, müssten parallel andere Einnahmen erhöht werden, um diesen Einnahmeausfall zu kompensieren.
      Nach der Schutzschirmvereinbarung ist jede Einnahmereduzierung auszugleichen und im gleichen Haushaltsjahr durch entsprechende andere Finanzmittel auszugleichen.
      Ziel der Schutzschirmvereinbarung ist auch, die Fehlbeträge und die Darlehen für die zukünftigen Generationen zurückzuführen. Eine weitere Verschuldung würde zwangsläufig den politischen Handlungsspielraum künftiger Generationen verringern.
    • Bemerkung zur Abstimmung per Mail 1

      An der Stellungnahme der Verwaltung sieht man, dass in Heidenrod nur verwaltet statt
      gestaltet wird und keine neuen Wege gemacht werden.

      Wie soll der neue Bürgermeister mit solchen Mitarbeitern, wie dem Verantwortlichen für
      diese Stellungnahme, die Schulden in den Griff bekommen.

      Die denken ja nicht über ihren Tellerrand hinaus!