Erneuerung der Hecke am DGH

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    • Erneuerung der Hecke am DGH

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      Die Hecke zwischen DGH und der Straße "Burgring" wurde im Zuge der Straßen- und Kanalbau-
      maßnahmen im Burgring von der Baufirma zunächst entfernt und später wieder eingesetzt. Dadurch
      wurden mehrere der Heckenpflanzen zerstört, so dass die Hecke zu einem großen Teil nun abgestorben
      ist. Da die Heckenpflanzen damals nicht sachgerecht eingesetzt wurden, ist es nun auch nicht mehr
      möglich diese (außer in mühsamer Handarbeit) von Unkraut freizuhalten.

      Es wird beantragt, die Hecke zu erneuern und die neuen Heckensträucher sachgerecht einzupflanzen.
    • Stellungnahme der Verwaltung

      Im Zuge der Bauarbeiten der Erschließungsstraße Burgring wurde die beschädigte Einfriedigungshecke soweit als
      möglich wieder hergestellt. Zwischenzeitlich hat die bauausführende Firma Insolvenzantrag gestellt. Wir werden prüfen,
      ob die Wiederherstellung der Einfriedigung bzw. die Neuanpflanzung einer Hecke im Zuge möglicher Gewährleistungs-
      ansprüche aus der Baumaßnahme geltend gemacht werden kann. Der Ortsbeirat erhält nach Prüfung hinsichtlich möglicher
      Gewährleistungsansprüche eine separate Stellungnahme in dieser Angelegenheit.

      Sollten Gewährleistungsansprüche nicht erfolgreich durchgesetzt werden können, wäre es wünschenswert, wenn der
      Ortsbeirat in Eigenleistung die notwendigen Arbeiten für die Erneuerung der Hecke durchführen könnte. Das notwendige
      Pflanzmaterial kann im Haushalt 2014 aus Unterhaltsmitteln zur Verfügung gestellt werden. Es sollte
      jedoch bei der Auswahl der Pflanzen darauf geachtet werden, dass heimische Sträucher für diese Einfriedigungshecke
      Verwendung finden. Der örtliche Revierförster kann sicherlich bei der Auswahl und Beschaffung der Pflanzen behilflich sein.