Der verkehrsgerechte Umbau des Einmündungsbereiches einer Gemeindestraße in eine klassifizierte Straße
muss nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Die Einfahrt zu den Anwesen Rathausstraße 40 - 42
stellt dem Grunde nach eine private Zufahrt zu den einzelnen Grundstücken dar. Sowohl für den Gemeindevorstand
als Träger der Straßenbaulast für Gemeindestraßen als auch für die unmittelbar betroffenen Anlieger wäre es
wünschenswert, wenn der Einfahrtsbereich in die klassifizierte Straße – Landesstraße – nach den anerkannten
Regeln der Technik erfolgen würde. Dies würde jedoch bedeuten, dass im Rahmen eines Baulandumlegungs-
verfahrens in die betroffenen Grundstücke eingegriffen werden müsste, um die notwendigen Flächen für einen
fachgerechten Ausbau bereit zu stellen. Die Herstellung eines Provisoriums ist nur mit Zustimmung des Straßen-
baulastträgers der klassifizierten Straße möglich. Im Rahmen der anstehenden Verkehrsschau 2013 wird die
Frage der Befahrbarkeit von Einsatz- und Rettungsfahrzeugen als auch die Herstellung eines Provisoriums mit
der zuständigen Straßenmeisterei Bad Schwalbach und der Polizei erörtert. Der Gemeindevorstand wird in einer
der nächsten Sitzungen eine Ortsbesichtigung vornehmen. Über das Ergebnis wird der Ortsbeirat informiert.