Sicherstellung des Rettungsweges an der Einfahrt Rathausstraße 40 - 42

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    • Sicherstellung des Rettungsweges an der Einfahrt Rathausstraße 40 - 42

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      Weggestaltung an der Einfahrt Rathausstraße 40 - 42 zur Sicherstellung des Einsatzes von
      Rettungsfahrzeugen.
    • Stellungnahme der Verwaltung

      Der verkehrsgerechte Umbau des Einmündungsbereiches einer Gemeindestraße in eine klassifizierte Straße
      muss nach den anerkannten Regeln der Technik erfolgen. Die Einfahrt zu den Anwesen Rathausstraße 40 - 42
      stellt dem Grunde nach eine private Zufahrt zu den einzelnen Grundstücken dar. Sowohl für den Gemeindevorstand
      als Träger der Straßenbaulast für Gemeindestraßen als auch für die unmittelbar betroffenen Anlieger wäre es
      wünschenswert, wenn der Einfahrtsbereich in die klassifizierte Straße – Landesstraße – nach den anerkannten
      Regeln der Technik erfolgen würde. Dies würde jedoch bedeuten, dass im Rahmen eines Baulandumlegungs-
      verfahrens in die betroffenen Grundstücke eingegriffen werden müsste, um die notwendigen Flächen für einen
      fachgerechten Ausbau bereit zu stellen. Die Herstellung eines Provisoriums ist nur mit Zustimmung des Straßen-
      baulastträgers der klassifizierten Straße möglich. Im Rahmen der anstehenden Verkehrsschau 2013 wird die
      Frage der Befahrbarkeit von Einsatz- und Rettungsfahrzeugen als auch die Herstellung eines Provisoriums mit
      der zuständigen Straßenmeisterei Bad Schwalbach und der Polizei erörtert. Der Gemeindevorstand wird in einer
      der nächsten Sitzungen eine Ortsbesichtigung vornehmen. Über das Ergebnis wird der Ortsbeirat informiert.