Bau einer Urnenwand auf dem Friedhof mit kostendeckenden Gebühren

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    • Bau einer Urnenwand auf dem Friedhof mit kostendeckenden Gebühren

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      Bau einer Urnenwand auf dem Friedhof mit kostendeckenden Gebühren (Die Aufstellung erfolgt
      in Eigenleistung des Ortsbeirates), (Kosten je Grabkammer ca. 1.000,00 EUR).
    • Stellungnahme der Verwaltung

      Der Gemeindevorstand hatte zu den Wünschen des Ortsbeirates Laufenselden, unter anderem zur Errichtung
      einer Urnenwand auf dem Friedhof Laufenselden mit Schreiben vom 26.02.2013 Stellung genommen. Der
      Gemeindevorstand war der Auffassung, dass mit Inkraftsetzung der neuen Friedhofsordnung und der Bereitstellung
      von Rasengräbern eine neue kostengünstige und pflegeextensive Bestattungsform eingeführt wurde. Im Rahmen
      der Beratungen zur neuen Friedhofsordnung wurde auch die Thematik der Errichtung von Urnenwänden auf
      Friedhöfen diskutiert, letztlich aber nicht in die von der Gemeindevertretung am 07.09.2012 einstimmig beschlossene
      neue Friedhofsordnung aufgenommen.