Reparatur der denkmalgeschützten Friedhofsmauer

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    • Stellungnahme der Verwaltung

      In der Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, Kulturdenkmäler in Hessen, Rheingau-Taunus II,
      Altkreis Untertaunus, sind für den Bereich der Gemeinde Heidenrod im Ortsteil Laufenselden zahlreiche
      Objekte gelistet, die unter Denkmalschutz stehen bzw. als denkmal-geschützte Bausubstanz anzusehen sind.

      Die Friedhofsmauer im Ortsteil Laufenselden ist in dieser Aufzählung nicht enthalten. Die zuständige Denkmal-
      schutzbehörde beim Rheingau-Taunus-Kreis wurde gebeten zu klären, inwieweit diese Friedhofsmauer unter
      den Aspekten des Denkmalschutzes als schutzwürdig anzusehen ist. Sollte die Einfriedigungsmauer der Fried-
      hofsanlage unter Denkmalschutz stehen, wären alle Sanierungsarbeiten der Denkmalschutzbehörde anzuzeigen,
      ggf. sind entsprechende Förderanträge auf Bewilligungen von Mitteln für die Sanierung zu stellen. Der Ortsbeirat
      wird über das Ergebnis der Prüfung informiert.