Sperren oder Durchfahrt Kostenpflichtig machen / Asphaltierte Straße von Nauroth und Springen zum Wispersee

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    • Sperren oder Durchfahrt Kostenpflichtig machen / Asphaltierte Straße von Nauroth und Springen zum Wispersee

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      Einfälle, in mancherlei Hinsicht zu Verbesserungen der Einnahmen zu gelangen, daran mangelts dem Verfasser dieser Zeilen nicht. In Sachen "Geld in die Gemeindekassen",
      schwebt mir momentan jedoch lediglich ein Gedanke vor...

      Sowohl vom Ort Heid.-Wisper wie auch von Heid.-Nauroth aus, führt jeweils eine asphaltierte Straße zum Wispersee...

      Dort gibt es Parkplätze. Motorisierte Bürger sollten sich vor der Fahrt genau überlegen, wo sie hin möchten - dann die entsprechende Straße benutzen. Der Durchgangsverkehr
      über die unaspaltierten Straßen sollte unterbunden werden. Leider viel zu viele Spießbürger (?) benutzen, wenn sie von Kemel nach Nauroth bzw. Springen nach Nauroth wollen
      oder umgekehrt die Abkürzung am Wispersee entlang. Hierfür ist der Waldweg nicht gedacht.

      Man könnte jeweils am Ende der geteerten Wegstrecke eine Schranke errichten, die allzeit geschlossen ist, nur von Bediensteten der Gemeinde (z.B. notwendiger Anfahrt zur
      Kläranlage von Wisper aus) zu öffnen ist. Wer sich mit diesem Gedanken nicht anfreunden kann, könnte zumindest dafür soregn, dass sich die Schranke erst nach dem Einschieben
      eines 10-€ Scheines hebt. Zu bestimmten Uhrzeiten (nach 22:00 Uhr?, vor 07:00 Uhr?) sollte diese sich "durch Unbefugte und kein Geld der Welt" gar nicht in die Senkrechte bringen
      lassen. Warum auch?
    • Stellungnahme der Verwaltung

      Eine Sperrung des Verbindungsweges zwischen Nauroth und Wisper entlang des Wispersees kommt nicht in Betracht,
      da neben den Mitarbeitern des Gemeindeklärwerkes und den Anglern, auch ansässige Land- und Fortwirte ein berechtigtes
      Interesse der Nutzung des Weges haben. Eine Anbringung einer Schranke mit Zahlungsverpflichtung ist ebenso nicht realisierbar,
      da ein solches System einen unverhältnismäßig hohen Beschaffungs- und Unterhaltungsaufwand mit sich bringen würde. Zudem
      wäre die Gefahr des Aufbruchs des Zahlungsautomaten, um an das Geld zu gelangen, gegeben.

      Durch unregelmäßig stattfindende Kontrollen durch die Ordnungsbehörde können unberechtigte Nutzer des Weges kostenpflichtig
      verwarnt werden.