Gegebene Zuschüsse (Beate Geschweng)

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    Ab sofort können Sie wieder Vorschläge für die Haushaltsplanung 2025 - 2028 mitteilen!

    • Verwaltungskommentar

      Hier ist keine pauschale Antwort möglich und muss differenziert werden:

      Kulturvereinigung
      Die Gemeinde ist Mitglied der Kulturvereinigung Heidenrod und zahlt einen Mitgliedsbeitrag von einigen hundert Euro im Jahr. Weitere Zuschüsse werden nicht gezahlt. Bei Veranstaltungen wird der Kulturvereinigung Heidenrod teilweise praktische Unterstützung durch den Gemeindebauhof geleistet und es werden der Kulturvereinigung Heidenrod keine Hallenbenutzungsentgelte für ihre in der Regel wenig kommerziellen Veranstaltungen berechnet.
      Das ist neben den geringen Zuschüssen an die Kulturellen Vereine der einzige Beitrag der Gemeinde zum kulturellen Angebot in der Gemeinde. Das Aufwand/ Nutzen Verhältnis ist sicher viel besser als wenn die Gemeinde vergleichbare Angebote selbst machen würde.
      Natürlich kann man darüber streiten, ob eine arme Gemeinde sich überhaupt um kulturelle Angebote für ihre Bürger bemühen soll.

      Lebenshilfe Langschied
      Die Lebenshilfe erhält, als sog. freier Träger, von der Gemeinde eine Verlustabdeckung für den Betrieb der Kindertagesstätte Langschied. Die Plätze der Kindertagesstätte Langschied stehen den Heidenroder Kindern zur Verfügung. Würde die Lebenshilfe die Einrichtung nicht betreiben, müsste die Gemeinde dort oder an anderer Stelle die entsprechende Anzahl von Plätzen schaffen. Hierfür würden vergleichbare Kosten entstehen. Insofern ist hier keine Einsparung zu erzielen.

      Sozialstation
      Die Sozialstation der Gemeinde arbeitet mit der großartigen Unterstützung des Fördervereins kostendeckend. Die unbestritten hervorragende Qualität der Arbeit der Sozialstation sollte nicht in Frage gestellt werden.