Zusammenlegungen mit Nachbargemeinden (Beate Gschweng)

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    Ab sofort können Sie wieder Vorschläge für die Haushaltsplanung 2025 - 2028 mitteilen!

    • Verwaltungskommentar


      Die Zusammenlegung von Gemeindlichen Einrichtung beziehungsweise gemeinsame Aufgabenerledigung ist unter dem Schlagwort „Interkommunale Zusammenarbeit“ kur IKZ seit Jahren in der Diskussion.
      Es gibt sogar ein Förderprogramm des Landes dafür.
      Ziel der IKZ ist durch die gemeinsame Aufgabenerledigung entweder die qualitative Verbesserung der Leistung und/ oder wirtschaftlichere Erbringung der Leistung. IKZ darf daher nicht nur auf Einsparungen reduziert werden. Bei der Qualität der Leistungserbringung ist dabei natürlich auch die unmittelbare Auswirkung auf die Bürger zu beachten.

      Auch wenn es in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen wird gibt es seit Jahren IKZ Beteiligungen der Gemeinde Heidenrod:

      · Ordnungsbezirk Gefahrgut mit 10 kreisangehörigen Gemeinden
      · Einbürgerungen mit dem Rheingau-Taunus-Kreis
      · ARGE Doppik mit 7 kreisangehörigen Gemeinden
      · Ordnungsbezirk Hilfspolizeibeamter mit 3 kreisangehörigen Gemeinde

      Die Zusammenarbeit im Bereich Rechnungsprüfung mit anderen Städten/ Gemeinden wird seit Jahren angestrebt ist aber zunächst an der Bereitschaft einer Nachbargemeinde zur Zusammenarbeit gescheitert. Zuletzt gab es personelle Probleme bei einer anderen Kommune die einer Umsetzung entgegenstand. Hier sind wir aber zwischenzeitlich auf einem guten Weg und gehen von einer Zusammenarbeit ab 2013 aus.

      Für das Standesamt wurde vor einigen Jahren die Bildung eines gemeinsamen Bezirkes mit zwei weiteren Nachbargemeinden geprüft und verworfen, da sich keine nennenswerte Ersparnis im Verhältnis zur Reduzierung des Bürgerservice ergeben hat. Hier laufen aber erneut Gespräche mit einer anderen Gemeinde.
      Auch im Bereich der Finanzverwaltung gibt es entsprechende Gespräche. Hier soll zunächst die Möglichkeit der Zusammenarbeit der Steuerämter geprüft werden.

      Insgesamt muss zur IKZ festgestellt werden, dass die Einsparpotentiale meist geringer sind als sich die Politik erhofft und, dass man keine andere Gemeinde/ Stadt zur Zusammenarbeit zwingen kann.