Parkgebühren an öffentlichen Straßen (Reiner Franz, Huppert)

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    • Parkgebühren an öffentlichen Straßen (Reiner Franz, Huppert)

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      1.  
        Nein (7) 78%
      2.  
        Ja (1) 11%
      3.  
        Enthaltung (1) 11%
      Wenn ich durch Heidenroder Ortsteile komme, dann fallen mir immer wieder Straßen auf, die von den Bürgern
      als öffentliche Parkplätze mißbraucht werden. Wie angenehm ist es dagegen, durch Straßen zu kommen, wo der
      Bürger sein Fahrzeug auf dem eigenen Grund abstellt und die Straßen frei ist. Diese Bürger geben viel Geld aus
      um einen Abstellplatz zu schaffen oder zu mieten.
      Der Bürger, der die Straße als Dauerparkplatz betrachtet, nimmt einen geldwerten Vorteil in Anspruch, den die
      Gemeinde und damit der Steuerzahler großzügig gewährt.
      Unverständlich ist mir nur, wie die Gemeinde, in Zeiten leerer Kassen, so großzügig sein kann? Ich würde empfehlen,
      wenn schon jeder Hund Steuern zahlen muß, daß die Gemeinde für jeden, der glaubt, sein Fahrzeug auf der Straße
      parken zu dürfen, eine Gebühr erheben sollte. Diese Gebühr kann monatlich 30 Euro betragen, das ist durchaus
      angemessen. Diese Gebühr ist von der Gemeindekasse einzuziehen. Natürlich bekommt dann der Bürger die Plapette
      "Anlieger".
    • Verwaltungskommentar

      Es ist sicherlich ein Ärgernis wenn Stellplätze nicht genutzt oder erst gar nicht geschaffen werden. Aber für zugelassene und verkehrstüchtige Kraftfahrzeuge ist das Parken auf einer innerörtlichen Straße gemäß Straßenverkehrsordnung grundsätzlich überall dort erlaubt, wo es nicht durch örtliche Gegebenheiten oder durch entsprechende Park- bzw. Halteverbotszeichen untersagt ist. Für ein dauerhaftes, kostenpflichtiges Parken auf einer öffentlichen Straße müssten Parkbereiche festgelegt werden, diese entsprechend beschildert und darauf folgend, ständig kontrolliert werden, wie es aus dem Anwohnerparken in den Städten mit Parkausweisen bekannt ist.
      Der Verwaltungsaufwand für die Einrichtung der Bereiche und fortlaufende Ausgabe von Parkausweisen bzw. Parkplaketten für Anlieger würde den Einnahmeumfang mit Sicherheit übersteigen. Für das kostenpflichtige Kurzzeitparken auf Gemeindestraßen müssten Parkautomaten angeschafft, die zugelassenen Parkzonen ebenfalls ausgeschildert und die Einhaltung der Parkzeiten (Kontrolle der Parkscheine), sowie die Wartung und Unterhaltung der Automaten personell und finanziell sichergestellt werden.