Bauhof

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    Ab sofort können Sie wieder Vorschläge für die Haushaltsplanung 2025 - 2028 mitteilen!

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      Zu überlegen wäre den Bauhof abzuschaffen. Pro Ortsteil findet sich bestimmt eine Person ( Rentner, Arbeitsloser ) der die Flächen der Gemeinde gegen ein Stundenlohn natürlich, pflegt. Bei größeren Reparturen müßte Fremdfirmen beauftragen. So würde man die heimischen Mittelstand noch unterstützen. In anderen vergleichbaren Kommunen wird dies schon praktiziert, erfolgreich. Sparen tut weh......
    • Verwaltungskommentar

      Verwaltungsseitig wird zu bedenken gegeben, dass eine gewisse Grundbesetzung des gemeindlichen Bauhofs immer und alle Zeit, auch bei weiterer Auslagerung von Leistungen in die freie Wirtschaft, erforderlich ist. Leider ist es nun einmal so, dass auch freie Unternehmer nicht auf Zuruf aus dem Rathaus oder einem Ortsbeirat reagieren. Vor diesem Hintergrund sind eine Reihe von kleineren Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, die unbedingt kurzfristig erledigt werden müssen, eigentlich nur durch den gemeindlichen Bauhof zu schultern. Dabei ist zu bedenken, dass bei bestimmten Arbeiten ja auch eine gewisse Mindestqualifikation erforderlich ist. Beispielhaft seien hier kleinere Reparaturen an Elektroinstallationen genannt.

      Vor diesem Hintergrund dürfte der derzeitige Personalstand bereits das absolute Minimum sein.

      Eine Illusion ist es auch, dass sich in allen Ortsteilen Personen finden, die gegen Stundenlohn, die Aufgaben des gemeindlichen Bauhofs übernehmen. Ganz im Gegenteil musste festgestellt werden, dass in einer ganzen Reihe von Ortsteilen niemand mehr für solche Arbeiten bereitsteht. Vor dem Hintergrund der bereits angeführten beschränkten Personalkapazität des gemeindlichen Bauhofs musste deshalb die GBW in einer ganzen Reihe von Ortsteilen mit der Pflege der Grünflächen und dem Heckenschnitt beauftragt werden.Auch das Argument „Sparen tut weh“ ist hier nach Auffassung der Verwaltung nicht angebracht. Auch der Einsatz von geringfügig Beschäftigten führt zu Personalkosten. Ob diese nun höher sind, wie die Stundenlöhne, die im gemeindlichen Bauhof zu veranschlagen sind, hängt ganz davon ab, wie die Einkommensverhältnisse der jeweils in den Ortsteilen eingesetzten Personen sonst sind. Unter Umständen kann es sogar so sein, dass die Aufwendungen insgesamt höher sind, als bei Ausführungen der Arbeiten durch den gemeindlichen Bauhof. Man bedenke z.B., dass ein bereits anderweitig fest Beschäftigter von der Gemeinde einen gewissen Mindeststundenlohn garantiert bekommt. Da die Gemeinde darüber hinaus jedoch dann in erheblichem Umfang Lohnsteuer und Sozialabgaben abzuführen hat, entsteht unter Umständen die Situation, dass eine Hilfskraft in den Ortsteilen teurer ist, als ein fest Beschäftigter auf dem gemeindlichen Bauhof oder gar der Einsatz der GBW. Zu bedenken ist auch, dass nicht in allen Ortsteilen die Geräte für solche Arbeiten vorgehalten werden können und z.B. dann ungeeignete Geräte (z.B. Rasenmäher Mähbreite 40 cm auf einer Fläche von ¼ ha) eingesetzt werden müssten. Auch hier entstünden natürlich dann entsprechend höhere Lohnstückkosten.