Budgetverantwortung in Verbindung mit der Übernahme von Tätigkeiten in die Ortsteile!
Heidenrod ist die flächengrößte Großgemeinde in Hessen mit 19 Ortsteilen im Verhältnis aber mit einer sehr begrenzten Einwohnerzahl. Das Steueraufkommen deckt allgemein nicht die Kosten die bedingt der Flächengröße (weit auseinander liegenden und Anzahl der Ortsteile) anfallen. Z.B. für die laufenden Unterhaltungsarbeiten von Friedhöfen, Dorfgemeinschaftshäusern, Spielplätzen, Stellplätze für Glascontainer und sonstige Gemeindeeigene Flächen, sowie für Kleinreparaturen vieler Art, sind die Wegstrecken mit den Fahrzeugen zeitaufwendig und binden somit mit den Fahrzeiten zusätzliche Personalkosten. Mit Feststellung der heutigen Ortsteilbezogenen Kosten für solche Teilaufgaben, kann ein vernüftiger Budgetwert ermittelt werden. Einsparungen, das zeigen Erfahrungswerte, können ohne weiteres 1/3 der heutigen Kosten sein. Die Verantwortung für die Ausführung der vereinbarten Tätigkeiten mit der Gemeindeverwaltung, den Tätigkeitsnachweis und die Budgetverantwortung obliegen dem Ortsbeirat. Bei Ortsbezogenen Budgeteinsparungen jedoch mit dem Nachweis, dass die Tätigkeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden, verbleiben eventuelle weitere Einsparungen zweckgebunden dem jeweiligen Ortsteil zur Verfügung und können in das Folgejahr übertragen bzw. angespart werden.
Wer führt die vereinbarten Tätigkeiten aus?
Der Ortsbeirat kann das in der Regel selbst nicht. Die meisten Ortsbeiratsmitglieder können dies bedingt der beruflichen Tätigkeiten zeitlich nicht leisten. Der Ortsbeirat kann sich aber rüstigen Rentnern, die ehrenamtlich oder gegen geringes Entgelt vereinbarte wiederkehrende Tätigkeiten ausführen, bedienen. In jedem Ortsteil, man muss die Menschen nur ansprechen, sind auch einige bereit sich für ihren Ort einzusetzen. Es können auch einzelne Personen, wie es heute teilweise schon praktiziert wird, gegen Stundennachweis (geringfügiges Entgelt) Tätigkeiten ausführen.
Ein weitere Effekt ist, dass die Verantwortung für "mein Ort" steigt und dies für den Gemeinschaftsgeist einer vor Ort Verantwortung sehr förderlich sein kann.
Ist dieses Ziel erreicht, kann in einem zweiten Schritt mit einem Budget für die Bewirtschaftung des Dorfgemeinschaftshauses, eine Budgetverantwortung ebenso dem Ortsteil (Ortsbeirat) übertragen werden. Auch hier sind in Verbindung mit der Eigenverantwortung und weiteren Initiativen die sich wie von selbst entwickeln werden, Einsparungen ohne Qualitätsverzichtet, zu erzielen.
Mit solchen Veränderungen kann ein ausgeglichener Haushalt der Gemeinde nicht erreicht werden, es könnte aber ein Schritt in die richtige Richtung sein.
Huppert, 24.06.2012
Heidenrod ist die flächengrößte Großgemeinde in Hessen mit 19 Ortsteilen im Verhältnis aber mit einer sehr begrenzten Einwohnerzahl. Das Steueraufkommen deckt allgemein nicht die Kosten die bedingt der Flächengröße (weit auseinander liegenden und Anzahl der Ortsteile) anfallen. Z.B. für die laufenden Unterhaltungsarbeiten von Friedhöfen, Dorfgemeinschaftshäusern, Spielplätzen, Stellplätze für Glascontainer und sonstige Gemeindeeigene Flächen, sowie für Kleinreparaturen vieler Art, sind die Wegstrecken mit den Fahrzeugen zeitaufwendig und binden somit mit den Fahrzeiten zusätzliche Personalkosten. Mit Feststellung der heutigen Ortsteilbezogenen Kosten für solche Teilaufgaben, kann ein vernüftiger Budgetwert ermittelt werden. Einsparungen, das zeigen Erfahrungswerte, können ohne weiteres 1/3 der heutigen Kosten sein. Die Verantwortung für die Ausführung der vereinbarten Tätigkeiten mit der Gemeindeverwaltung, den Tätigkeitsnachweis und die Budgetverantwortung obliegen dem Ortsbeirat. Bei Ortsbezogenen Budgeteinsparungen jedoch mit dem Nachweis, dass die Tätigkeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden, verbleiben eventuelle weitere Einsparungen zweckgebunden dem jeweiligen Ortsteil zur Verfügung und können in das Folgejahr übertragen bzw. angespart werden.
Wer führt die vereinbarten Tätigkeiten aus?
Der Ortsbeirat kann das in der Regel selbst nicht. Die meisten Ortsbeiratsmitglieder können dies bedingt der beruflichen Tätigkeiten zeitlich nicht leisten. Der Ortsbeirat kann sich aber rüstigen Rentnern, die ehrenamtlich oder gegen geringes Entgelt vereinbarte wiederkehrende Tätigkeiten ausführen, bedienen. In jedem Ortsteil, man muss die Menschen nur ansprechen, sind auch einige bereit sich für ihren Ort einzusetzen. Es können auch einzelne Personen, wie es heute teilweise schon praktiziert wird, gegen Stundennachweis (geringfügiges Entgelt) Tätigkeiten ausführen.
Ein weitere Effekt ist, dass die Verantwortung für "mein Ort" steigt und dies für den Gemeinschaftsgeist einer vor Ort Verantwortung sehr förderlich sein kann.
Ist dieses Ziel erreicht, kann in einem zweiten Schritt mit einem Budget für die Bewirtschaftung des Dorfgemeinschaftshauses, eine Budgetverantwortung ebenso dem Ortsteil (Ortsbeirat) übertragen werden. Auch hier sind in Verbindung mit der Eigenverantwortung und weiteren Initiativen die sich wie von selbst entwickeln werden, Einsparungen ohne Qualitätsverzichtet, zu erzielen.
Mit solchen Veränderungen kann ein ausgeglichener Haushalt der Gemeinde nicht erreicht werden, es könnte aber ein Schritt in die richtige Richtung sein.
Huppert, 24.06.2012