Budgetverantwortung in die Ortsteile!

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    • Budgetverantwortung in die Ortsteile!

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      Budgetverantwortung in Verbindung mit der Übernahme von Tätigkeiten in die Ortsteile!

      Heidenrod ist die flächengrößte Großgemeinde in Hessen mit 19 Ortsteilen im Verhältnis aber mit einer sehr begrenzten Einwohnerzahl. Das Steueraufkommen deckt allgemein nicht die Kosten die bedingt der Flächengröße (weit auseinander liegenden und Anzahl der Ortsteile) anfallen. Z.B. für die laufenden Unterhaltungsarbeiten von Friedhöfen, Dorfgemeinschaftshäusern, Spielplätzen, Stellplätze für Glascontainer und sonstige Gemeindeeigene Flächen, sowie für Kleinreparaturen vieler Art, sind die Wegstrecken mit den Fahrzeugen zeitaufwendig und binden somit mit den Fahrzeiten zusätzliche Personalkosten. Mit Feststellung der heutigen Ortsteilbezogenen Kosten für solche Teilaufgaben, kann ein vernüftiger Budgetwert ermittelt werden. Einsparungen, das zeigen Erfahrungswerte, können ohne weiteres 1/3 der heutigen Kosten sein. Die Verantwortung für die Ausführung der vereinbarten Tätigkeiten mit der Gemeindeverwaltung, den Tätigkeitsnachweis und die Budgetverantwortung obliegen dem Ortsbeirat. Bei Ortsbezogenen Budgeteinsparungen jedoch mit dem Nachweis, dass die Tätigkeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden, verbleiben eventuelle weitere Einsparungen zweckgebunden dem jeweiligen Ortsteil zur Verfügung und können in das Folgejahr übertragen bzw. angespart werden.

      Wer führt die vereinbarten Tätigkeiten aus?

      Der Ortsbeirat kann das in der Regel selbst nicht. Die meisten Ortsbeiratsmitglieder können dies bedingt der beruflichen Tätigkeiten zeitlich nicht leisten. Der Ortsbeirat kann sich aber rüstigen Rentnern, die ehrenamtlich oder gegen geringes Entgelt vereinbarte wiederkehrende Tätigkeiten ausführen, bedienen. In jedem Ortsteil, man muss die Menschen nur ansprechen, sind auch einige bereit sich für ihren Ort einzusetzen. Es können auch einzelne Personen, wie es heute teilweise schon praktiziert wird, gegen Stundennachweis (geringfügiges Entgelt) Tätigkeiten ausführen.

      Ein weitere Effekt ist, dass die Verantwortung für "mein Ort" steigt und dies für den Gemeinschaftsgeist einer vor Ort Verantwortung sehr förderlich sein kann.

      Ist dieses Ziel erreicht, kann in einem zweiten Schritt mit einem Budget für die Bewirtschaftung des Dorfgemeinschaftshauses, eine Budgetverantwortung ebenso dem Ortsteil (Ortsbeirat) übertragen werden. Auch hier sind in Verbindung mit der Eigenverantwortung und weiteren Initiativen die sich wie von selbst entwickeln werden, Einsparungen ohne Qualitätsverzichtet, zu erzielen.

      Mit solchen Veränderungen kann ein ausgeglichener Haushalt der Gemeinde nicht erreicht werden, es könnte aber ein Schritt in die richtige Richtung sein.

      Huppert, 24.06.2012
    • Verwaltungskommentar

      Das Thema ist nicht neu. In den 1990er Jahren wurde in den Gremien das sogenannte „Waldemser Modell“ diskutiert. Gemeint war damit die Stärkung der Ortsbeiräte. Man hat dabei etwas neidisch auf die Rheinlandpfälzische Kommunalverfassung mit den rechtlich selbständigen Ortsgemeinden geschaut, da die Hess. Gemeindeordnung (HGO) hier enge Grenzen setzt. Seit dem gab es immer wieder (Prüf-) Anträge von unterschiedlichen Fraktionen in diese Richtung. Zuletzt wurde auch ein Antrag an das Hess. Ministerium des Innern und für Sport eine Ausnahmegenehmigung gem. § 133 HGO (Experimentierklausel) zu erteilen abgelehnt.

      In abgeschwächter Form gibt es mit den sog. Handgeldern schon die Möglichkeit für den Ortsbeirat Dinge vor Ort zu regeln. Auch die vom Ortsbeirat in Einsatz gebrachten Personen erhalten ihr, wenn auch geringes, Entgelt von der Gemeinde. In Absprache mit der Verwaltung werden darüber hinaus bedarfsgerecht Mittel für kleinere Beschaffungen freigegeben.

      Zur Stärkung des „Bürgerschaftlichen Engagements“ in den Ortsteilen hat die Gemeindevertretung im Zuge des Haushaltes 2012 folgenden Beschluss gefasst:

      Es wird ein mit 10.000 € dotierter Fonds/Förderpreis bei der Gemeinde Heidenrod zur Honorierung besonderer gemeinwohlorientierter Arbeit in den Ortsteilen eingerichtet.

      Mit den Mitteln aus dem Fonds sollen Maßnahmen, die zur Pflege und Unterhaltung von dem Gemeinwesen dienender Infrastruktur (DGH, Friedhof, Öffentliche Anlagen etc.) in der Regel durch die Ortsbeiräte oder durch örtliche Initiativen im Einvernehmen mit den jeweiligen Ortsbeiräten durchgeführt werden, unterstützt und gewürdigt werden.Der Fonds ist haushaltsrechtlich bei dem Produkt 01.01.01 „Gemeindeorgane/Ortsbeiräte“ zu veranschlagen und in der Produktbeschreibung darzustellen.

      Verwendete Mittel aus dem Fonds werden beim jeweiligen „Ausführungsprodukt“ verbucht, der Gemeindevertretung über die Empfänger berichtet.

      Die Mittel werden auf Antrag der Ortsbeiräte/Initiativen in Beträgen von 500 € bis 2.500 € durch den Gemeindevorstand für das Folgejahr vergeben.Der Gemeindevorstand wird beauftragt, ein Vergabeschema zu entwickeln, dass insbesondere den nachhaltigen Nutzen der Maßnahme im Sinne der ideellen und finanziellen Belange der Gemeinde und das jeweilige bürgerschaftliche Engagement berücksichtigt.

      Die Mittel werden nicht in bar ausgezahlt, sondern stehen zweckgebunden für Maßnahmen, wie in Absatz zwei beschrieben, den Ortsbeiräten/Initiatoren zur Verfügung und sind in Absprache mit der Gemeindeverwaltung zu verwenden.

      Der Fonds wird durch Einsparungen bei anderen Produkten (Sach-/Dienstleistungen, Material) gefüllt.

      Ferner soll der Gemeindevorstand prüfen, wie es in Zukunft möglich ist, Ortsbeiräten kleine Budgets in Verbindung mit Aufgaben zu übertragen. Ziel soll es sein, durch die räumliche Nähe der Ortsbeiräte Einsparungen zu erzielen und gleichzeitig den Ortsbeiräten mehr finanzielle Möglichkeiten zu geben, der den Einwohnern zeigt, dass es sich lohnt für den Ortsteil zu arbeiten. Ortsbeiräte müssen in ihrem Selbstwertgefühl gestärkt werden.

      Positive Beispiele wie der Außenanstrich an der Limeshalle in Huppert oder aktuell Außenanstrich an der Morsbachhalle Zorn gibt es. Diese Beispiele gab es aber auch schon früher, z.B. Wiederaufbau Backes Obermeilingen oder Anstrich DGH Watzelhain.

      Diese Beispiele machen (leider) deutlich, dass sich die Gemeinde trotz dieses schon länger vorhandenen bürgerschaftlichen Engagements in ihrer misslichen finanziellen Situation befindet. Vor diesem Hintergrund gilt es zunächst einmal dieses Engagement zu erhalten um die finanzielle Situation nicht noch zu verschärfen. Ob eine Ausweitung möglich ist und diese zu größeren Einsparungen für die Gemeinde führt bleibt abzuwarten.

      Neben dem rein finanziellen Aspekt halten wir die –auch im Vorschlag genannte - damit einhergehende Identifizierung für „mein Dorf“ und damit die örtliche Gemeinschaft als einen wesentlichen Faktor für die Lebensqualität in Heidenrod für sehr wichtig.

      Bei all diesen Überlegungen darf nicht übersehen werden, dass Ortsbeiräte ehrenamtlich tätig sind. Ähnlich wie in Vereinen fällt es zunehmend schwerer überhaupt Menschen zu finden, die bereit sind sich zur Wahl zu stellen. Verschiedentlich müssen wir feststellen wie lange es dauert oder wie schwer es fällt gewisse Dinge zu erledigen. Nicht jedes Mitglied eines Ortsbeirates wird sich über die Übertragung eines Budgets und damit einer nicht unerheblichen Verantwortung freuen. Man darf hier auch nicht mit Erwartungen überziehen sonst läuft man Gefahr, dass das Gegenteil dessen was man fördern will eintritt.