03 - Einführung einer Pferdesteuer

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    • 03 - Einführung einer Pferdesteuer

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      Einführung einer Pferdesteuer generiert neue Einnahme für die Kommune und führt zu Entlastung der Allgemeinheit ( Kindergartengebühren , Wasser-/ Abwassergebühr, Grundsteuer, etc.) und Abbau von Schulden.

      Gruß
      Hans Dampf

      INFO:
      Heute gab der Hessische Verwaltungsgerichtshof auch Rechtssicherheit!!

      Kassel – Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Einführung der umstrittenen Pferdesteuer in Bad Soden-Allendorf erlaubt.
      Damit wies er einen Antrag von Pferdehaltern aus der Kleinstadt ab. Die Kommune hatte vor zwei Jahren die 200 Euro Pferdesteuer eingeführt. Pferdehalter seien wirtschaftlich besonders leistungsfähig, das ergebe sich aus dem hohen Aufwand, der bei diesen Tieren nötig sei, argumentierte das Gericht. Diese wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dürfe „mit einer Steuer abgeschöpft werden”. Von der Steuer ausgenommen seien nur Menschen, die hauptberuflich mit Pferden ihr Geld verdienten.
    • Kommentar der Verwaltung

      Nach der Erfahrung der Gemeinde Schlangenbad kann (leider) nicht mit einem größeren Steueraufkommen durch eine Pferdesteuer
      gerechnet werden. Zumindest in der Einführungsphase übersteigt der Verwaltungsaufwand das Steueraufkommen.

      Da eine Pferdesteuer nicht wesentlich zur Verbesserung der Haushaltssituation beitragen kann bleiben allenfalls folgende Gründe
      für die Einführung:
      > Gleichbehandlung mit Blick auf Hundehalter
      > Ordnungssteuer mit dem Ziel Pferdehaltung zu reduzieren

      Beides ist nicht beabsichtigt. Die Haushaltsstrukturkommission schlägt vor die Einführung einer Pferdesteuer - bisher Prüfauftrag - aus
      dem Haushaltssicherungskonzept zu streichen.