02 - Zusätzliche Windräder zur Steuerentlastung? (Jürgen Herbst)

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    Ab sofort können Sie wieder Vorschläge für die Haushaltsplanung 2025 - 2028 mitteilen!

    • Kommentar der Verwaltung

      Der prognostizierte Netto-Gesamtzuschluss zum Haushalt in Höhe von 800 TEUR p.a. im Durchschnitt des Windpark an der B260 entspricht etwa dem Aufkommen
      der Grundsteuer B. Ohne den Windpark müsste die Grundsteuer B praktisch verdoppelt werden um das auszugleichen. Insofern ist das Ziel schon erreicht. Wenn
      der Verfasser nicht die jetzige Grundsteuer zu halbieren versucht müssten nochmals 400 TEUR aus Windenergie erwirtschaftet werden. Unterstellt man die gleiche
      Ertragssituation wie bei dem Windpark an der B260 wären das rein rechnerisch 6 Windenergieanlagen.

      Das ist aber rein praktisch und rechtlich so nicht umsetzbar. Der Teilplan-Erneuerbare Energien des Flächennutzungsplanes lässt nur noch im Bereich Springen Hahnkopf/
      Hoher Weg die Errichtung von Windenergieanlagen zu. Die Gemeindevertretung hat bereits im Sinne des Bürgerentscheides beschlossen ihre Flächen in dem Bereich für
      die Errichtung von Windenergieanlagen zur Verfügung zu stellen. Leider reichen die möglichen Windenergieanlagen nicht aus dem Wunsch zu entsprechen.

      Des Weiteren ist bei der Senkung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B zu bedenken, dass bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung und der Kreisumlagegrundlage
      ein bestimmter Hebesatz zugrunde gelegt wird. Erhebt die Gemeinde tatsächlich einen niedrigeren Satz erwachsen daraus finanzielle Nachteile im Finanzausgleich.