Proberäume für Musikernachwuchs

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    Ab sofort können Sie wieder Vorschläge für die Haushaltsplanung 2025 - 2028 mitteilen!

    • Proberäume für Musikernachwuchs

      Befürworten Sie diesen Vorschlag? 8
      1.  
        Nein (6) 75%
      2.  
        Ja (2) 25%
      3.  
        Enthaltung (0) 0%
      Hallo liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Heidenrod!


      In unserer Gemeinde gibt es eine große Zahl von Kindern und Jugendlichen die musikbegeistert sind, ein Instrument erlernen, oder erlernt haben und die gerne untereinander Musikgruppen gründen würden.



      Problem: Es fehlen dafür die geeigneten Räumlichkeiten.



      Vielleicht gibt es in Heidenrod einen Ort, der für diesen Zweck, den Jugendlichen von der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden könnte? (z.B. alte Scheune, Halle, ein leerstehendes Gebäude, ...)


      Wichtig wäre, dass die Räumlichkeiten dauerhaft zur Verfügung stehen, so dass etwaiges Equipment in den Proberäumen verbleiben kann.


      Bestimmt findet sich eine Möglichkeit, den Musikernachwuchs in Heidenrod in dieser Angelegenheit zu unterstützen.


      !!!Dies kann und soll kein Ersatz für Angebote der Musikschulen sein, sondern viel mehr
      der Jugend die Möglichkeit bieten, sich in ihrer Freizeit treffen zu können, um sich unter festgelegten Rahmenbedingungen,frei entfalten und kreativ sein zu können!!!


      Eine blühende, junge Musikszene in Heidenrod wäre eine tolle Sache und würde die Gemeinde nur bereichern!
    • Verwaltungskommentar

      Die Gemeinde verfügt nicht über „leerstehende Gebäude“, alte Scheunen, Hallen oder dergleichen. Die im Eigentum der Gemeinde stehenden Dreschhallen sollen zudem verkauft werden. Unabhängig davon wären sie als Proberäume für Musikgruppen nicht geeignet.In unseren Dorfgemeinschaftshäusern stehen nur in wenigen Objekten Räume zur Verfügung, die einem Nutzer fest übertragen werden können. Alle anderen Räume dienen der Mehrzwecknutzung (Übungszwecke, Feiern, öffentliche Veranstaltungen) und stehen allen Nutzern zur Verfügung. In einem Fall haben wir einen Kellerraum in einem Dorfgemeinschaftshaus einer Gruppe Jugendlicher für Übungszwecke überlassen. Da diese Gruppe nicht unter die „gemeinnützigen Vereine“ im Sinne der Benutzungsordnung für Mehrzweckeinrichtungen der Gemeinde fällt wird eine entsprechende Benutzungsgebühr erhoben. Im Übrigen könnte die Gemeinde allenfalls bei der Suche nach geeigneten Objekten im Gemeindegebiet helfen. Interessierte Jugendliche bitten wir sich an die Jugendpflegerin zu wenden.